Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Wemding für das Haushaltsjahr 2025

Freitag, 17. Januar 2025

Aufgrund Art. 35 Abs. 2 KommZG in Verbindung mit Art. 63ff GO hat die Gemeinschaftsversammlung Wemding am 12.Dezember 2024 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen, die hiermit gemäß Art. 10 Abs. 1VGemO bekanntgemacht wird. 

§ 1 Der Haushaltsplan der Verwaltungsgemeinschaft Wemding für das Rechnungsjahr 2025 wird im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 2.636.900,- EUR und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 156.400,- EUR festgesetzt.

§ 2 Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushaltwerden nicht festgesetzt. 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4 Die Verbandsumlage wird wie folgt festgesetzt: Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs (Umlagesoll)zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt wird auf 2.172.400 EUR festgesetzt. Die Umlage wird nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden nach dem Stand vom 31.12.2023 bemessen. Somit wird die Verwaltungsumlage für alle Mitgliedsgemeinden auf 200,67 EUR je Einwohner, für die Stadt Wemding jedoch zuzüglich 325.860,00 EUR Vorwegabzug, festgesetzt.

§ 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf EUR100.000,-- festgesetzt.

§ 6 Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Verwaltungsgemeinschaft Wemding

Wemding, den 10. Januar 2025

Dr. Drexler, 1. Vorsitzender

Das Landratsamt Donau-Ries hat als Rechtsaufsichtbehörde mit Schreiben vom 19.12.2024, Zeichen 200; 027-941/3.2,die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan rechtsaufsichtlich behandelt. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen während des ganzen Jahres bei der Verwaltungsgemeinschaft Wemding - Kämmerei, II. Stock - zur Einsichtnahme auf(Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 40 Abs. 1 Satz 1 KommZG, § 4BekV).